SSB - Stapler Service Bochum GmbH

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AGB - SSB GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SSB

Stapler-Service-Bochum GmbH nachfolgend SSB genannt

I. Allgemeines

1. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind ausschließlich.Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, falls Sie von
SSB schriftlich anerkannt sind.
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht,auch wenn SSB ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2. Ein SSB erteilter Auftrag wird nach Inhalt und Umfang für SSB erst nach schriftlichen Auftragsbestätigung rechtsverbindlich.
3. Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Lieferung seitens SSB oder ihrer Vorlieferanten wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, steht SSB ein Rücktrittsrecht zu. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind insoweit
ausgeschlossen.
Sollten Ereignisse der genannten Art zu einer wesentlichen Erhöhung der Kosten von SSB führen, so kann SSB den Preis entsprechend
erhöhen oder, falls der Besteller diese Preiserhöhung ablehnt, vom Vertrag zurücktreten.

II. Lieferung

1. Die angegebene Lieferzeit ist unverbindlich.
Wenn eine bestimmte Lieferfrist ausdrücklich vereinbart ist, verlängert sich diese angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse,
die die Lieferung seitens SSB oder ihrer Vorlieferanten verzögern. Jedenfalls steht dem Besteller drei Monate nach Ablauf der
Lieferfrist das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Ersatzansprüche des Bestellers wegen Lieferverzögerung sind in jedem Falle
ausgeschlossen.
2. Bei Versand durch SSB ist die Wahl des Transportmittels und des Transportweges unter Ausschluß jeder Haftung SSB überlassen.
3. Teillieferungen sind gestattet und als selbständige Lieferung zu bezahlen.

III. Zahlung

1. Die Zahlungsbedingungen werden gesondert vereinbart.
2. Sind im vereinbarten Preis einer Lieferung Zölle, Frachten, Versicherungsprämien oder sonstige Nebenkosten enthalten, trägt der
Besteller jede Erhöhung derartiger Kosten, diedurch Änderung der bisherigen Tarife oder Sätze nach dem Tage des Vertragsabschlusses
entstanden sind.
Ist der an SSB zu zahlende Preis in anderer Währung als in Euro vereinbart worden, so kann im Falle der offiziellen Änderung
von Währungsparitäten zum Euro nach Vertragsabschluß SSB nach ihrer Wahl entweder vom Besteller den entsprechenden
Wertausgleich verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären, ohne hierdurch dem Besteller ersatzpflichtig zu sein.
3. Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Bundesbank-
Diskontsatz vom Fälligkeitstag an berechnet.
4. Ein Verstoß des Bestellers gegen seine Zahlungsverpflichtungen sowie der Eintritt von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des
Bestellers zu mindern geeignet sind, berechtigen SSB, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
auszuführen.
5. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von SSB nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft,
ebensowenig die Aufrechnung mit solchen.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenkosten behält sich
SSB das Eigentum an der verkauften Ware vor. SSB kann den Herausgabeanspruch aufgrund Eigentumvorbehalts bei Zahlungsverzug
des Bestellers ohne Fristsetzung oder Abgabe einer Rücktrittserklärung geltend machen.
2. Der Besteller ist berechtigt, die von SSB gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs unter der Voraussetzung
weiterzuveräußern, dass er gleichzeitig die aus dem Weiterverkauf resultierende Forderung an SSB abtritt, die diese
Abtretung schon jetzt annimmt. Der Besteller ist jedoch ermächtigt, diese Forderung so lange für SSB einzuziehen, als er seinen
Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Das Recht zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des
Bestellers.
3. Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände weder verpfänden noch einem Dritten zur Sicherung übereignen
noch mit sonstigen Rechten Dritter belasten.

V. Gewährleistung

1. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Empfang zu überprüfen und eventuelle Rügen innerhalb von
8 Tagen schriftlich SSB anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt die Gewährleistungspflicht für erkennbare Mängel.
Bei einer Abnahme in Anwesenheit eines Beauftragten von SSB gilt die Ware als genehmigt, wenn bei der Abnahme eine Mängelrüge
nicht erfolgt.
2. Bei mangelhafter Ware und rechtzeitiger Rüge ist SSB zur Ersatzlieferung oder Erstattung des Minderwertes verpflichtet. Ansprüche
auf Wandlung oder auf Schadenersatz, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
3. Die Gewährleistung für gelieferte Ware umfaßt nur Mängel, welche nachweisbar auf fehlerhaftem Material oder mangelhafter Verarbeitung
beruhen. Ausgeschlossen sind Mängel, die durch Transport, unsachgemäße Behandlung, Veränderung des gelieferten
Gegenstandes oder natürlichem Verschleiß entstanden sind.
4. Es gelten die Vereinbarungen über Garantieleistung, die für den jeweiligen Artikel unseres Verkaufsprogramms fixiert sind.
Insbesondere bei Gebrauchtgeräten sind keine Ansprüche auf Verschleißteile geltend zu machen.Vereinbarte Garantieleistungen
beschränken sich auf Motor, Getriebe, Hydraulik-Aggregate und Steuerungen. ( ausgenommen Antriebsbatterien )

VI. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Sämtliche Verträge unterliegen deutschem Recht. Zahlungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von SSB.
2. Die rechtliche Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen macht die übrigen Bestimmungen nicht unwirksam.
Fassung v.01.01.2008
 
tcm

Herzlich Willkomen bei dem neuen Internetauftritt von SSB GmbH.

 

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